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Was bedeutet Behinderung?

Ab wann ist eigentlich von Menschen mit Behinderung die Rede?

Eine Definition des Begriffs findet sich in § 2 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), welches sich mit der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen
mit Behinderungen beschäftigt:

Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaftmit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderungbedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.

Eine Behinderung kann den Alltag des Betroffenen demnach unterschiedlich stark beeinträchtigen. An diesem Punkt setzt der Grad der Behinderung an. Er gibt an,
in welchem Ausmaß diese Beeinträchtigungen beim Betroffenen auftreten.

Wichtig: Je nachdem, wie hoch der GdB gemäß Tabelle vom Versorgungsamt ausfällt, können die Betroffenen unterschiedliche Hilfen in Anspruch nehmen.

Doch wo können Sie eigentlich einen Antrag auf Anerkennung eines Behinderungsgrades stellen?

Dafür zuständig ist das Versorgungsamt. Ein Grad der Behinderung kann gemäß Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) aufgrund folgender Krankheiten bzw. daraus resultierender Einschränkungen anerkannt
werden:

  • Kopf und Gesicht
  • Nervensystem und Psyche
  • Sehorgan
  • Hör- und Gleichgewichtsorgan
  • Nase
  • Mundhöhle, Rachenraum oder obere Luftwege
  • Brustkorb, tiefere Atemwege und Lunge
  • Herz und Kreislauf
  • Verdauungsorgane
  • Brüche (Hernien)
  • Harnorgane
  • Männliche Geschlechtsorgane
  • Weibliche Geschlechtsorgane
  • Stoffwechsel, innere Sekretion
  • Blut, blutbildende Organe, Immunsystem
  • Haut
  • Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten

Zur individuellen Ermittlung vom Grad der Behinderung ist stets eine medizinische Untersuchung vonnöten. Dem Antrag kann ein entsprechendes Gutachten
beifügt werden. Da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, empfiehlt es sich, den Grad der Behinderung so früh wie möglich zu beantragen.

Gut zu wissen: Wird erstmals ein Grad der Behinderung anerkannt, muss dieser nicht auf ewig bestehen bleiben. Verschlechtert sich der Zustand, kann es
durchaus vorkommen, dass ein höherer Grad der Behinderung anerkannt wird.

Der tatsächliche Grad der Behinderung inklusive möglicher Markenzeichen muss stets individuell ermittelt werden.

Menschen, mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr sowie Gleichgestellte genießen arbeitsrechtlich einige Vorzüge, wie beispielsweise einen
besonderen Kündigungsschutz. So soll verhindert werden, dass die Betroffenen aufgrund der Behinderung entlassen werden.