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Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung: Ab welchem Grad der Behinderung?

Nur schwerbehinderte Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Zusatzurlaub.
Als solche gelten Menschen, deren körperliche, geistige oder seelische Behinderung einen Grad von mindestens 50 beträgt. Liegt der Grad der Behinderung des Arbeitnehmers darunter, hat er grundsätzlich keinen Anspruch auf Zusatzurlaub. Dies gilt ebenfalls für Beschäftigte, die einen Grad der Schwerbehinderung von 30 oder 40 haben, selbst wenn sie eine Gleichstellung im Sinne von § 2 Abs. 3 SGB IX erhalten haben.

Bei einer Teilzeitarbeitsbeschäftigung ist die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage maßgeblich für die Dauer des Zusatzurlaubs.